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AGB |
§1 Geltungsbereich (1) Die Müller, Rolinger, Wagner GbR, In den Kreuzgärten 1, 56329 St. Goar (im Folgenden „Anbieter“ genannt) erbringt für ihre Marke cmscompany sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hätte diesen ausdrücklich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn von ihm in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbracht werden. §2 Definitionen (1) „Vertrag“ oder „Account“ bezeichnet das unter einer Kundennummer geführte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter insgesamt. (2) Innerhalb eines Accounts können mehrere „Aufträge“ unter jeweils unterschiedlicher Auftragsnummer verwaltet werden. §3 Vertragsgegenstand und Vertragsänderung (1) Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet. (2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. (3) Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren. (4) Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. (5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Anbieter vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem Kunden ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen gemäß dieser Ziffer 5 informieren. §4 Pflichten des Kunden, Passwörter, Kundendaten, Datensicherung (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Der Kunde sichert zu, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie voll geschäftsfähig gemäß den anwendbaren Gesetzen ist. Er verpflichtet sich zudem, den Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten. Daten die der Kunde im Kundenmenü nicht selbst ändern kann, teilt er dem Anbieter unverzüglich per Post, Telefax, E-Mail oder in bestimmten Fällen telefonisch mit. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. (2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Anbieters überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen (z.B. durch Backup-Produkte), die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Anbieters hochladen und Konfigurationen wiederherstellen. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden. (3) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Anbieter ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. (4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. (5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat (vgl. §9). Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware). (6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen: (a) Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relays (Mailserver, der von jedem beliebigen Rechner Emails annimmt und an beliebige Dritte weiterleitet) oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können; Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Anbieter zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben ausdrücklich vorbehalten. (7) Der Kunde verpflichtet sich „Spamming“ sowohl unter Verwendung von Systemen des Anbieters wie auch unter Verwendung von Domains, die über den Anbieter registriert sind, zu unterlassen. „Spamming“ liegt vor, beim Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche konkrete Einwilligung des jeweiligen Adressaten, soweit nicht eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers oder der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG obliegt dem Kunden. Dem Kunden ist auch untersagt mittels Spamming Inhalte zu bewerben oder bewerben zu lassen, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain oder über Systeme des Anbieters abrufbar sind. (8) Bei Shared-Hosting-Produkten ist es dem Kunden untersagt, über den Webserver mittels Skripten massenhaft E-Mails und/oder sog. „Spam-Mails“, „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden. (9) Für sämtliche Inhalte, die der Kunde speichert oder zum Abruf bereithält, ist im Verhältnis zum Anbieter ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und diese lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht. Seitens des Anbieters erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße. (10) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Anbieter dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung. (11) Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet. §5 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung (1) Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung eines Auftragsformulars an den Anbieter in Schriftform oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung auf der Internetseite des Anbieters. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters zustande. (2) Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, beträgt die Vertragslaufzeit für das jeweilige Produkt ein Jahr. Der Abrechnungszeitraum entspricht dabei der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum – maximal jedoch um ein Jahr – falls nicht vier Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Vertrag gekündigt wird. (3) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde a) sich für mindestens einen Zeitraum von einem Monat mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug befindet und ungeachtet mindestens einer Mahnung, die eine Androhung der Kündigung enthält, keine Zahlung leistet; (4) Die ordentliche wie auch die außerordentliche fristlose Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Alternativ kann eine ordentliche Kündigung (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) seitens des Kunden auch als "Online-Kündigung" über das Kundenmenü erfolgen, wenn diese Möglichkeit im Kundenmenü aktiviert ist. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen. (5) Die Kündigung eines Produktes oder von zu einem Produkt zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten vor dem Leistungsende des gekündigten Produktes liegt in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Anbieter übertragen wurden, zu löschen. §6 Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung (1) Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Produkts. Nutzungsunabhängige Entgelte für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum sind im Voraus fällig und zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Erreicht das angefallene Entgelt nach Vertragsschluss erstmalig den Betrag von 2,00 EUR einschl. gesetzl. USt. ist der Anbieter unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, eine Zwischenabrechnung durchzuführen. (2) Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare Datei in das Kundenmenü ("Online-Rechnung"). Die Online-Rechnung geht dem Kunden zu, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Dem Kunden obliegt insoweit der regelmäßige Abruf der Rechnungen im Kundenmenü. Dem Anbieter bleibt es unbenommen, nach eigener Wahl, alternativ zu einer Online-Rechnung die Rechnungsstellung in Papierform postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch auf Übermittlung einer Papierrechnung besteht nur gegen entsprechendes Entgelt. (3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Anbieter kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen. (4) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen (5) Befindet sich der Kunde mindestens für einen Zeitraum von 14 Tagen mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgter Mahnung unter entsprechender Androhung berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch eine vorübergehende Sperrung (vgl. §9). Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Anbieter bleibt unberührt. (6) Im Falle eines Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist. (7) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Anbieters aufgerechnet werden. (8) Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. deren Berechnung ist der Anbieter zu einer entsprechenden Änderung der Entgelte berechtigt. §7 Gewährleistung (1) Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen. (2) Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Service Level Agreement) zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §8. (3) Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wäre. (4) Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“) und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen. (5) Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Anbieter garantiert nicht, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. §8 Haftung (1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. (2) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. (4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. (5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. (7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt. (8) Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen lediglich begrenzt auf die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten durch den Kunden verloren gegangen wären. §9 Sperrung (1) Bei Verstößen des Kunden gegen Gesetz, Rechte Dritter oder mit dem Anbieter bestehender vertraglicher Regelungen, ist der Anbieter berechtigt seine Leistungen teilweise oder vollständig zurückzuhalten („Sperrung“), wobei die Auswahl in seinem Ermessen liegt. Der Anbieter wird hierbei die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Durch eine berechtigte Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Über eine vorgenommene Sperrung unterrichtet der Anbieter den Kunden unverzüglich. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse sendet. (2) Hält der Anbieter es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vorliegt, das gegen Gesetz oder Rechte Dritter verstößt oder begründen objektive Tatsachen den Verdacht, dass ein missbräuchlicher Eingriff von Dritter Seite vorliegt, ist er zur Sperrung berechtigt. Dies erfolgt grundsätzlich mit Vorankündigung und Aufforderung zur Stellungnahme an den Kunden, es sei denn es liegt ein dringender Grund vor. Es steht im Ermessen des Anbieters, zusätzlich oder stattdessen, die betreffende Domain zu dekonnektieren. (3) Im Falle einer Sperrung oder Dekonnektierung der Domain, die aufgrund bestimmter Inhalte erfolgt, wird der Anbieter soweit dies möglich ist, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. §10 Datenschutz (1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzenden Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters. (2) Dem Kunden ist bekannt, dass auf einem Server unverschlüsselt gespeicherte Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden. §11 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen (1) Der Anbieter räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Anbieters im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen. (2) Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Der Anbieter wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang. (3) Für Microsoft-Produkte: Einige vom Anbieter angebotene Dienstleistungen werden dem Kunden unmittelbar von Microsoft zur Verfügung gestellt; Vertragspartner bleibt auch in diesem Fall der Anbieter. Die Nutzung von Microsoft Office 365 Diensten unterliegt dem Microsoft End User Licence Agreement (“MS EULA”) und dem Microsoft Cloud Agreement, welche beide Bestandteil des Vertrags sind, einschließlich der dort genannten Regelungen zum Datenschutz und Umgang mit Daten. Dem Kunden ist bewusst und er akzeptiert, dass Microsoft seine Daten (inclusive personenbezogenen Daten) gemäß dem Microsoft Cloud Agreement benutzen, speichern oder verarbeiten kann. Bei der Buchung von Microsoft-Produkten akzeptiert der Kunde die entsprechenden Regelungen und Policies von Microsoft. (4) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Anbieters. §12 Freistellung Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §4 (11) dieses Vertrages. §13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). (2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Sankt Goar, Landkreis Rhein-Hunsrück, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. (3) Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. §14 Sonstiges (1) Alle Informationen und Erklärungen des Anbieters, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenmenü der per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen gilt jedoch die Einschränkung des § 5 (4). (2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
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